Au-Pair als Babysitter?

Au PairAu-Pairs sind junge Erwachsene (vor allem Mädchen und jungen Frauen), die bei einer Gastfamilie Aufgaben übernehmen und im Gegenzug die Sprache des Gastlands erlernen, bzw. oftmals bereits vorhandene Sprachkenntnisse vertiefen.

Au-pair in Deutschland

Neben der Chance mit geringem Geldaufwand eine Fremdsprache praktisch vor Ort zu erlernen, ist es in den meisten Fällen auch der Wunsch vieler Au-pairs für einige Monate in die Kultur des Gastlands einzutauchen. Au-pairs eignen sich gut als Babysitter und können den Kindern in vielen Fällen sogar die Sprache ihres Heimatlands näher bringen, besonders dann, wenn das Kind in der Schule oder dem Kindergarten schon Kontakt mir der fremden Sprache hatte. Es gibt eine Reihe von seriösen Agenturen, die Au-pairs nach Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland vermitteln.

Babysitter ja – Hausangestellte nein!

Eine zentrale Aufgabe des Au-pairs ist in aller Regel die Kinderbetreuung, wobei meist auch eine „geringe Mithilfe“ im Haushalt vereinbart wird. Aber Achtung ein Au-pair ist kein Hausangestellter. So darf etwa die Arbeitszeit in Deutschland 30 Wochenstunden gesetzlich nicht überschreiten. In diesen 30 Stunden sind auch die Arbeitszeiten für Babysitten enthalten. Außerdem besteht voller Familienanschluss. Dies bedeutet beispielsweise, dass Au-pair darf beim Essen mit am Familientisch sitzen und bekommt das gleiche Essen wie die Gastfamilie!

Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld des Au-pairs

Die Gastfamilie stellt dem Au-pair die Unterkunft (kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer) und die Verpflegung (alle Mahlzeiten) und zahlt ein Taschengeld. In Deutschland muss ein Au-pair mindestens 260 Euro pro Monat erhalten. Eine Kranken- und Unfallversicherung sind ebenfalls abzuschließen und müssen von der Gastfamilie getragen werden. Die Anreisekosten zur Gastfamilie und Heimreisekosten hingegen sind vom Au-pair zu tragen. Außerdem besteht ein Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche und auf Urlaub. Der Urlaub beträgt für ein volles Jahr 4 Wochen bzw. ist auf dieser Basis anteilig zu berechnen.

Voraussetzungen und Einschränkungen

Ein Au-pair muss in Deutschland zum Zeitpunkt der Visabeantragung zwischen 18 und 24 Jahre alt sein. Das Au-Pair darf maximal 1 Jahr in der Bundesrepublik bleiben. Außerdem sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.

Der Verband berufstätiger Mütter weist darauf hin, dass ein Au-pair nicht Ersatz einer qualifizierte täglichen Betreuung bei der Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter seien kann. Hierfür fehlt dem Au-pair Erfahrung. Davon abgesehen, begrenzen die oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen die tägliche Arbeitszeit nicht unerheblich.

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