Elterngeld beantragen: So können Sie Elterngeld beziehen!

ElterngeldViele Eltern wissen gar nicht, ob sie Anspruch auf Elterngeld haben oder nicht und wenn ja wie viel es ist. Dabei sind die Fragen eindeutig zu beantworten.

Wer kriegt Elterngeld?

Eltern die ihren gewöhnlichen Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland haben, haben einen regelrechten Anspruch auf Elterngeld. Darüberhinaus müssen Sie als Mutter oder Vater mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen und den Nachwuchs selbst betreuen oder erziehen.

Ferner dürfen Sie aber keiner Beschäftigung bzw. keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Teilzeitarbeiter hätten also auch einen Anspruch auf Elterngeld, genau wie Hausfrauen, Selbstständige, Auszubildende oder Studierende, da es keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist, Elternzeit zu nehmen.

Im Grunde sind das Kriterien die in der Regel gegeben sind. Abgesehen davon, dass es schon ein “Kunststück” wäre eine Vollzeit-Stelle mit Baby unter einen Hut zu bekommen und dabei noch den oder die Kleine zu betreuen/zu erziehen. Meiner Meinung nach bleibt da irgendetwas immer auf der Strecke, auch wenn Mann/Frau es vielleicht nicht direkt sieht.

Wie hoch liegt das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich auf das letzte monatliche Nettoeinkommen, was durchschnittlich in den vorherigen zwölf Monaten vor der Niederkunft erreicht wurde. Normalerweise sind das 67 Prozent, was einem Mindestbetrag von 300 Euro und einem Höchstbetrag von 1800 Euro entspricht. D

as Elterngeld fällt höher aus, wenn sich die werdenden Eltern vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden oder es Mehrlingsgeburten sind. Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag müssen sich nicht benachteiligt fühlen, ihr Einkommen wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt, sofern es den Mindestbetrag (300 Euro) nicht übersteigt.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Normalerweise wird Elterngeld 14 Monate bezahlt. Die Mutter kann für das erste Jahr beziehen und der Vater für zwei weitere Monate, aber auch die umgekehrte Reihenfolge, erst Vater dann Mutter ist möglich. Welche Eltern aber lieber zusammen die Erziehung des Nachwuchs erleben wollen, die können das auch gemeinsam tun. Allerdings halbiert sich die Zeit auf sieben Monate wo Elterngeld bezogen werden kann.

Wo kann Elterngeld beantragt werden?

Je nach finanzieller Lage und wie überraschend sich der Nachwuchs ankündigt, wobei ja immer eine Vorlaufzeit von ein paar Monaten besteht, kann das Elterngeld auch rückwirkend beantragt werden.

Der Antrag muss damit nicht direkt bei der Geburt gestellt werden, sollte aber nicht mehr als drei Monate nach der Geburt in die Wege geleitet werden. Vordrucke für das Elterngeld erhalten Sie bei Elterngeldstellen, der eigenen Gemeindeverwaltung oder bei Krankenkassen.

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