Wann es sich lohnt Betreuungsgeld zu beantragen

Grundsätzlich ist Betreuungsgeld beantragen für alle Eltern sinnvoll, die Ihre Kleinkinder zuhause betreuen oder privat betreuen lassen. Viele Eltern kennen das Problem, dass sich staatliche Betreuungsangebote und tatsächliche Arbeitszeiten nur schwer kombinieren lassen. Wer hier eine private Möglichkeit gefunden hat, etwa in der eigenen Familie oder durch einen Babysitter oder eine Tagesmutter, wird in den meisten Fällen froh sein, einen Teilbetrag so von Staat „erstattet“ zu bekommen. Aber auch alle Eltern die ihr Kleinkind selbst betreuen können dieses Geld sinnvoll einsetzten: für sich, ihr Kind, die ganze Familie.

Jedoch gilt: Nach den derzeitigen Plänen der Regierung steht das Geld auch denjenigen Eltern zu, die Arbeitslosengeld II beziehen, es wird jedoch mit deren Zuschüssen verrechnet werden. Ausführlichere Informationen zum Betreuungsgeld, seiner Höhe und den Voraussetzungen für die Auszahlung finden Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgeld?

Eltern, deren Kinder im Alter von 15 bis 36 Monaten keine staatlich geförderte Form der Betreuung in Anspruch nehmen (z.B. Kinderkrippen oder Tagesmütter, welche von den Kommunen bezuschusst werden) und bei denen ein Elternteil die Kinderbetreuung zuhause übernimmt. Jedoch ist auch vorgesehen, dass berufstätige Eltern das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen können, sofern die Kinderbetreuung privat geregelt wird, etwa durch die Großeltern oder ein Au-Pair. Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 2012 geboren wurden sollen nach derzeitigem Stand keine Zuwendungen erhalten.

Hartz IV und Betreuungsgeld

Zwar sollen auch diejenigen Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen einen Anspruch auf das Betreuungsgeld für ihre Kinder haben, allerdings sollen die Bezüge miteinander verrechnet werden und damit wird nach dem jetzigen Stand der Dinge „unterm Strich“ nicht mehr Geld für Hartz-IV- Empfänger übrigbleiben.

Wie wird das Betreuungsgeld ausgezahlt?

Neben der Möglichkeit der Barauszahlung soll es auch die Alternative der Ansparung durch staatliche Einrichtungen geben. Hier gäbe es die Optionen das Geld z.B. für die Altersvorsorge der Eltern, aber auch für die Ausbildung der Kinder zurücklegen zu lassen. Geplant ist hier eine Erhöhung des Betreuungsgeldes um 15 € auf 115 € bzw. 165 € pro Monat, sofern auf eine Barauszahlung verzichtet wird.

Unabhängig von Sinn und Unsinn der Betreuungsgeldes…

…ich persönlich fand es in der Diskussion oft schade, dass Eltern, besonders Mütter, die ihre Kinder unter drei Jahren zuhause selbst betreuen als bildungsfern und weniger am Wohl ihrer Kinder interessiert darstellen. Ich bestreite nicht, dass es auch solche Eltern gibt, aber niemand kann von der Hand weisen, dass die jetzige Elterngeneration, die weitestgehend ohne Kita großwurde, keinen Nachteil dadurch erhalten hat. Es steht hier nicht zu Debatte, den Kindergartenbesuch entfallen zu lassen, oder gar Homeschooling einzuführen. Und was die Rolle der Frau angeht, so schlägt sich Emanzipation auch darin nieder, eine Wahl zu haben…

Betreuungsgeld beantragen und gut investieren

Wenn Sie nun Betreuungsgeld beantragen möchten, heißt das nicht, dass Sie so ihrem Kind die Chance auf frühkindliche Förderung verwehren, im Gegenteil. Sie haben die Möglichkeit, sich sehr gezielt mit den Bedürfnissen ihres Kindes auseinanderzusetzen und das natürlich intensiver als es in einer größeren Gruppe der Fall wäre. Es gibt vielfältige Angebote, die Sie zusammen mit ihrem Kind nutzen können und in den sowohl ihr Kind mit anderen Kindern als auch Sie mit anderen Eltern interagieren können, dabei reicht das Spektrum von Krabbelgruppen, Babyschwimmen und Massagegruppen bis hin zu Kursen für Babygebärden.

Eine gute Investition des Betreuungsgeldes ist sicherlich auch diese in einen guten Babysitter. Von Zeit zu Zeit ist es einfach wichtig für jede Beziehung einen Abend ohne Kinder und nur mit dem Partner/der Partnerin zu verbringen. Und auch Größere Kinder sollten ihre Eltern manchmal ganz für sich alleine haben dürfen.

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